Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- 1 Allgemeines
(1) Herr Norman Paff und Herr John Fritsche, handelnd unter der Bezeichnung
„Ostseeperle Usedom“, bieten die Möglichkeit, für begrenzte Zeit oder auf Dauer
Ferienwohnungen zu mieten.
(2) Es gelten für Mietanfragen gegenüber der Ferienwohnungsvermietung
Ostseeperle Usedom ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen
sowie unsere Hausordnung.
- 2 Preise
Für die auf unserer Internetseite aufgeführten Leistungen gelten die jeweils
dargestellten Preise im Zeitpunkt der Buchung. Die genannten Preise sind
Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 3 Leistungsumfang,
Vertragsschluss, aufschiebende Bedingung der rechtzeitigen Leistung der
Anzahlung
(1) Die jeweilige Ferienwohnung und der genaue Leistungsumfang richtet sich
nach der jeweiligen Beschreibung auf unserer Homepage. Eine Überlassung des
Mietobjekts an Dritte ist jedoch unter keinen Umständen Leistungsbestandteil
und mithin nicht gestattet. Zur Auswahl stehen Ferienwohnungen mit
Schlafzimmer, Wohnzimmer, Küche und Bad. Wir weisen jedoch darauf hin, dass wir
keine Zusatzleistungen wie Ausflüge vor Ort vermitteln und dies mithin nicht
zum Leistungsumfang gehören kann. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte bei
Interesse an Anbieter vor Ort.
(2) Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage stellen noch kein
verbindliches Angebot unsererseits auf Vermietung der jeweiligen Ferienwohnung
dar. Sie können zunächst über den Buchungskalender die verfügbaren Zeiträume
einsehen. Aber auch über unser Kontaktformular auf unserer Website oder per
Telefon eine unverbindliche Verfügbarkeitsanfrage stellen. Steht das gewünschte
Mietobjekt im erwünschten Zeitpunkt noch zur Verfügung, erhalten Sie
unsererseits eine verbindliche Reservierungsbestätigung auf Abschluss des
Mietvertrages.
(3) Mit Eingang der Bestätigung Ihrerseits, welche telefonisch oder auch in
Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen kann, spätestens jedoch mit Eingang
der in unserer Buchungsbestätigung ausgewiesenen Anzahlung auf unserem Konto
wird die Buchung verbindlich und der Mietvertrag ist geschlossen.
(4) Der Vertragsschluss steht unter aufschiebenden Bedingungen der
rechtzeitigen Leistung der Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises binnen 7
Tagen nach Zugang unserer Buchungsbestätigung. Hierauf wird nochmals in unserer
Buchungsbestätigung gesondert hingewiesen.
(5) Für den Vertragsschluss stehen Deutsch und Englisch als Sprachen zur
Verfügung. Der Vertragstext wird von uns für die Dauer der steuerrechtlichen
Aufbewahrungsfristen gespeichert, Ihnen zudem
mit der Buchungsbestätigung zugesendet und kann von Ihnen im Falle des
Verlusts der Unterlagen auf schriftliche Anforderung in Abschrift übersendet
werden.
- 4 Zahlungsfristen, Zahlungsmittel, Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, gelten
folgende Zahlungsfristen:
– 25
% bei Vertragsabschluss (Anzahlung)
– 75 % bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Mietbeginn) ist im Zweifel der Gesamtpreis sofort bei Übermittlung der Buchungsbestätigung durch den Mieter zu zahlen.
Sollten oben genannte Fristen nicht zeitgerecht eingehalten werden, behält sich die Ostseeperle Usedom vor, die entsprechende Buchung ersatzlos zu stornieren.
(2) Als Zahlungsmittel für den Mietpreis und etwaige Nebenkosten steht
Überweisung im Voraus oder Barbezahlung vor Ort zur Verfügung. Etwaige Kosten
des Geldverkehrs gehen zu Lasten des jeweils Zahlungspflichtigen.
- 5 Kein gesetzliches
Widerrufsrecht
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Vermietung unserer Ferienwohnungen
um Verträge zur „Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung
zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken“ mit einem spezifischen Termin oder
Zeitraum handelt und mithin ein Widerrufsrecht nicht besteht (§ 312 g Absatz 1
Ziffer 9 BGB).
- 6 Maximale Belegung
Die Anzahl der untergebrachten Personen oder Tiere darf die Anzahl der in
der Buchung angegebenen Personen oder Tiere nicht überschreiten. Nutzen dennoch
mehr Personen die Ferienwohnung, behält sich Ostseeperle Usedom vor, den
Vertrag außerordentlich zu kündigen sowie für die überzähligen Personen
rückwirkend ein zusätzliches Nutzungsentgelt zu erheben. Unser Recht,
Schadenersatz für die gesteigerte Abnutzung oder sonstige Schäden zu fordern,
bleibt hiervon unberührt.
- 7 Entschädigung von
Ferienwohnungsvermietung im Falle des Nichtantritts der Reise durch den
Mieter, außerordentliches Kündigungsrecht
(1) Soweit Sie die Anzahlung (vgl. § 4 Absatz 1) nicht zahlen, bedarf es
keiner weiterer Aktivitäten Ihrerseits, da der Vertrag dann (mangels
Bedingungseintritt) nicht zustande kommt.
(2) Haben Sie die Anzahlung und/oder weitere Zahlung bereits geleistet, so
besteht – da vorliegend Mietrecht anwendbar ist – von Gesetzes wegen, weder ein
Rücktritts- noch ein Kündigungsrecht.
(3) Sollten Sie im Falle des Absatzes 2 die Reise nicht antreten, sehen wir
folgende Entschädigungspauschalen vor, welche von einem etwaig
zurückzuzahlenden Mietpreis in Abzug gebracht werden:
a.) b.) c.) d.)
bis 30 Tage vor Anreise: 25% des Gesamtmietpreises, 29 bis 14 Tage vor
Anreise: 40% des Gesamtmietpreises, ab 14 Tage vor Anreise: 80% des
Gesamtmietpreises ab 7 Tage vor Anreise: 100 % des Gesamtmietpreises.
(4) Das Recht auf außerordentliche
Kündigung beider Parteien aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein
solches steht Ostseeperle Usedom insbesondere zu, im Falle schwerwiegender
Verstöße gegen die Hausordnung oder falls, trotz Mahnung, die Zahlung der
weiteren Miete (vgl. § 4 Absatz 1) nicht vor Mietbeginn und Anreise erfolgt.
- 8
Leistungsänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Ostseeperle
Usedom nicht zu vertreten sind, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind
und den Gesamtumfang der vereinbarten Leistungen nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Ostseeperle Usedom
wird den Mieter über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Gegebenenfalls wird Ostseeperle Usedom dem Mieter eine kostenlose Umbuchung
oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
- 9 Haftung und Schadensmeldepflicht des Mieters
(1) Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Haus und innerhalb der entsprechenden Ferienwohnung, der Sitzgelegenheiten, Fahrräder sowie für Schäden durch den Verlust von Schlüsseln (50,00€), soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Er haftet ebenso für Schäden, die von Besuchern des Mieters verursacht werden.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, gegenüber Ostseeperle Usedom Schäden
unverzüglich anzuzeigen.
- 10 Mängelhaftungsrechte und Haftung von Ostseeperle Usedom
(1) Die verschuldensunabhängige Mängelhaftung von Ostseeperle Usedom für bei
Vertragsschluss bestehende Mängel ist ausgeschlossen. Im Übrigen findet
Mietrecht Anwendung.
(2) Im Übrigen leisten wir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen
und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder
unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
- Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
- Im Falle grober oder einfacher Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Unternehmern (§14 BGB) in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens soweit es sich nicht um Verletzung einer so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Unternehmer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht).
- Befinden wir uns jedoch mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
- Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Absätze des § 11 gelten nicht im Falle der Verletzung
von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem
Produkthaftungsgesetz.
- 11 Anreise/Abreise
und Übernahme/Übergabe, Verwaltung
(1) Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise ab 15 Uhr und endet am Tag
der Abreise bis 11 Uhr, soweit vorab nicht etwas anderes vereinbart wird. Wir
haben zu diesem Zweck eine Hausverwaltung beauftragt, alle die im Zusammenhang
mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort für uns abzuwickeln. Sie
ist – obgleich sie vor allem mit der Säuberung und Instandhaltung der Objekte
beauftragt ist – berechtigt, dem Mieter gegenüber hinsichtlich der konkreten
Abwicklung Weisung zu erteilen und im gesetzlich oder vertraglich zulässigen
Rahmen Zutritt zu den Ferienwohnungen zu verlangen.
(2) Sollten Sie absehbar verspätet anreisen, so ist eine der im
Buchungsvertrag stehenden Personen rechtzeitig zu informieren, um dennoch die
termingerechte Objektübergabe gewährleisten zu können.
(3) Am Anreisetag erhalten Sie ein Übergabeprotokoll. Das Inventar ist vom
Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und die
Vollständigkeit zu bestätigen.
(4) Am Tag der Abreise übernimmt die Hausverwaltung das Mietobjekt. Dabei
erfolgen die Prüfung der Inventarliste und eine erste Aufnahme von
gegebenenfalls aufgetretenen Beschädigungen oder Mängeln in einem
Übernahmeprotokoll. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung behalten wir
uns vor, eine Unkostenpauschale für eine außerordentliche Reinigung bzw. für
kleine Instandsetzungen zu erheben.
(5) Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurück zu geben. Im
Falle eines Verlustes behält es sich Ostseeperle Usedom vor, die Schließanlage
auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in
Rechnung zu stellen.
(6) Der Aufenthalt von Haustieren ist in bestimmten Objekten erlaubt. Bitte
informieren Sie sich vorher. Bei eventuell anfallenden Kosten für
Ersatzbeschaffungen von Inventar, versucht durch ein Haustier, ist der Mieter
verpflichtet diese zu tragen.
- 12 Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen
(1) Wir haben ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen bei
Gefahr im Verzug.
(2) Des Weiteren steht uns ein solches nach vorheriger Ankündigung zu,
soweit auf die schutzwürdigen Belange des Gastes bei der Ausübung angemessen
Rücksicht genommen wird. Wir werden den Gast im Falle des Satz 1 über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach
den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
- 13 Datenschutz
Die von den Mietern zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden von uns
ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter
Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes
gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer
Datenschutzbelehrung.
- 14 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Mieter seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Stand: Januar 2019